3 aktuelle Termine · Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Das Amtsgericht Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) schreibt aktuell 3 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 3 Orte im Gerichtsbezirk und 3 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 65.000 € bis 720.000 € (Median 110.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 26. August 2026 in Lübesse statt.
Aktuell 3 Versteigerungstermine am Amtsgericht Schwerin. Der nächste Termin ist am 26. August 2026, der späteste am 21. Oktober 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 25. August 2026 3 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Schwerin gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 110.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Schwerin, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 3 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Schwerin.
Mit Stand 25. August 2026 sind 3 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Schwerin gelistet, verteilt auf 3 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Lübesse, Schwerin, Wittenförden. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Lübesse (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Schwerin reichen von 65.000 € bis 720.000 €; der Median liegt bei 110.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Schwerin findet am 26. August 2026 in Lübesse statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 110.000 € entspräche das rund 6.600 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Schwerin spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 25. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 6 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Schwerin.