2 aktuelle Termine · Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Das Amtsgericht Waren (Müritz) (Mecklenburg-Vorpommern) schreibt aktuell 2 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 2 Orte im Gerichtsbezirk und 2 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 57.600 € bis 459.000 € (Median 459.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 10. September 2026 in Userin statt.
Aktuell 2 Versteigerungstermine am Amtsgericht Waren (Müritz). Der nächste Termin ist am 10. September 2026, der späteste am 5. November 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 24. August 2026 2 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Waren (Müritz) gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 459.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Waren (Müritz), sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 2 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Waren (Müritz).
Mit Stand 24. August 2026 sind 2 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Waren (Müritz) gelistet, verteilt auf 2 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Sietow, Userin. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Sietow (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Waren (Müritz) reichen von 57.600 € bis 459.000 €; der Median liegt bei 459.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Waren (Müritz) findet am 10. September 2026 in Userin statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 459.000 € entspräche das rund 27.540 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Waren (Müritz) spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 24. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 6 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Waren (Müritz).