Zwangsversteigerung: Zweifamilienhaus in Berlin, Ortsteil Lichtenrade, 12305 (Berlin). Der Versteigerungstermin ist am 9. September 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Kreuzberg, Amtsgericht Kreuzberg, Möckernstr. 130, 10958 Berlin, Saal A144, Hinweis: Wartezeiten wegen Einlasskontrollen möglich!. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0030 K 0022/ 2023. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 1.415.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 707.500 € (5/10) und 990.500 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 640 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 707.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Zweifamilienhaus mit Einzelgarage im Rohbauzustand. Gesamtwohnfläche ca. 488 m². Das Versteigerungsobjekt ist mit zwei Grundschulden in Höhe von insgesamt 1.000.000,00 € belastet, welche von einem Ersteher nach den derzeitigen Versteigerungsbedingungen zu übernehmen sind.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Kreuzberg. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Berlin. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BE · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 1.415.000 € und liegt damit 150 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Berlin (Median 565.000 €). Ausgewertet wurden 28 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 130.500 € bis 187.000.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 18 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (640 €/m²) liegt 19 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Berlin (540 €/m², aus 22 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 28 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Berlin (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (1.415.000 €) als Zuschlagswert.
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