- Aktuelle Termine
- 2 aktuelle Termine
- Aktualisierung
- täglich aktualisiert
Das Amtsgericht Nienburg (Niedersachsen) schreibt aktuell 2 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 2 Orte im Gerichtsbezirk und 2 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 61.200 € bis 85.000 € (Median 85.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 23. Oktober 2026 in Hoya statt.
Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell am Amtsgericht Nienburg?
Wie sind die Marktdaten am Amtsgericht Nienburg?
Aktuell 2 Versteigerungstermine am Amtsgericht Nienburg. Der nächste Termin ist am 23. Oktober 2026, der späteste am 27. November 2026.
- Median-Verkehrswert
- 85.000 €
- Häufigste Objektarten
- Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer)
- Nächster Termin
- 23. Oktober 2026
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 1. Oktober 2026 2 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Nienburg gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 85.000 €.
Welche Orte gehören zum Amtsgericht Nienburg?
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Nienburg, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
- Hoya1
- Nienburg/Weser1
Welche Objektarten versteigert das Amtsgericht Nienburg?
Anteile bezogen auf 2 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Nienburg.
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Nienburg
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es aktuell am Amtsgericht Nienburg?
Mit Stand 1. Oktober 2026 sind 2 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Nienburg gelistet, verteilt auf 2 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Für welche Orte ist das Amtsgericht Nienburg zuständig?
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Hoya, Nienburg/Weser. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Hoya (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
In welcher Preisspanne liegen Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Nienburg?
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Nienburg reichen von 61.200 € bis 85.000 €; der Median liegt bei 85.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Nienburg?
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Nienburg findet am 23. Oktober 2026 in Hoya statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei einer Zwangsversteigerung in Niedersachsen?
In Niedersachsen beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 85.000 € entspräche das rund 4.250 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Weitere Amtsgerichte in Niedersachsen
Vollstreckungsgerichte in Niedersachsen mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Nienburg spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 1. Oktober 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Niedersachsen beträgt 5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Nienburg.
Woher stammen diese Angaben?
Die Termine und Verkehrswerte am Amtsgericht Nienburg stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
Rechtsgrundlagen: § 85a ZVG — 5/10-Grenze · § 74a ZVG — 7/10-Grenze · § 68 ZVG — Sicherheitsleistung
Redaktion und Verantwortung: Bundesversteigerungsportal