1 aktuelle Termine · Bundesland Niedersachsen
Das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck (Niedersachsen) schreibt aktuell 1 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 1 Ort im Gerichtsbezirk und 1 Objektart. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 394.000 € bis 394.000 € (Median 394.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 6. Oktober 2026 in Osterholz-Scharmbeck statt.
Aktuell 1 Versteigerungstermin am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck. Termin am 6. Oktober 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 24. August 2026 1 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 394.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 1 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck.
Mit Stand 24. August 2026 sind 1 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck gelistet, verteilt auf 1 Ort im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Osterholz-Scharmbeck. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Osterholz-Scharmbeck (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck reichen von 394.000 € bis 394.000 €; der Median liegt bei 394.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck findet am 6. Oktober 2026 in Osterholz-Scharmbeck statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Niedersachsen beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 394.000 € entspräche das rund 19.700 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Niedersachsen mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 24. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Niedersachsen beträgt 5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck.