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Zwangsversteigerungen Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck

9 aktuelle Zwangsversteigerungstermine · Bundesland Niedersachsen

Aktuelle Termine
9 aktuelle Termine
Neu diese Woche
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Aktualisierung
täglich aktualisiert

Das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck (Niedersachsen) schreibt aktuell 9 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 4 Orte im Gerichtsbezirk und 2 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 57.600 € bis 721.600 € (Median 206.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 27. Oktober 2026 in Ritterhude statt.

Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck?

Wie sind die Marktdaten am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck?

Aktuell 9 Versteigerungstermine am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck. Der nächste Termin ist am 27. Oktober 2026, der späteste am 25. November 2026.

Median-Verkehrswert
206.000 €
Spanne 57.600 € – 721.600 €
Häufigste Objektarten
Einfamilienhaus, Sonstiges, Mehrfamilienhaus
5 × Einfamilienhaus
Nächster Termin
27. Oktober 2026
In 18 Tagen

Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 9. Oktober 2026 9 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 206.000 €.

Welche Orte gehören zum Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck?

Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.

Welche Objektarten versteigert das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck?

Anteile bezogen auf 9 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck.

Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck

Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es aktuell am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck?

Mit Stand 9. Oktober 2026 sind 9 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck gelistet, verteilt auf 4 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck zuständig?

Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Osterholz-Scharmbeck, Schwanewede, Ritterhude, Worpswede. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Osterholz-Scharmbeck (4 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.

In welcher Preisspanne liegen Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck?

Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck reichen von 57.600 € bis 721.600 €; der Median liegt bei 206.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.

Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck?

Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck findet am 27. Oktober 2026 in Ritterhude statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei einer Zwangsversteigerung in Niedersachsen?

In Niedersachsen beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 206.000 € entspräche das rund 10.300 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Weitere Amtsgerichte in Niedersachsen

Vollstreckungsgerichte in Niedersachsen mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.

Quellen & Stand

Die Termine des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 9. Oktober 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Niedersachsen beträgt 5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck.

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Einordnung

Begriffe und Schreibweisen

Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.

Für das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck sind auch die Schreibweisen Osterholz Scharmbeck gebräuchlich. Wer nach „Zwangsversteigerung Osterholz-Scharmbeck“, „Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck Zwangsversteigerungen“, „Versteigerungstermine Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck“, „Versteigerungen Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck“, „ZVG Osterholz-Scharmbeck“ sucht, meint dieselben Termine wie auf dieser Seite.

Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Niedersachsen). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.

Woher stammen diese Angaben?

Die Termine und Verkehrswerte am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .

„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“

§ 85a Abs. 1 ZVG · amtlicher Wortlaut