Zwangsversteigerung: Grundstück, bebaut mit einem Wohnhaus mit Garage in Gerach, 55743 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 18. Januar 2027 um 10:00 vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0011 K 0004/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 144.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 72.000 € (5/10) und 100.800 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 72.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Eingetragen im Grundbuch von Gerach: Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Gerach Flur 10, Flurstück 67/5 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 28 880 408 BV 1 Gerach Flur 10, Flurstück 66/3 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 28 GENAUE FLÄCHE 0,06 M2 0 408 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Eingetragen im Grundbuch von Gerach: Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Gerach Flur 10, Flurstück 67/5 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 28 880 408 BV 1 Gerach Flur 10, Flurstück 66/3 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 28 GENAUE FLÄCHE 0,06 M2 0 408 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück, bebaut mit einem Wohnhaus mit Garage Der Versteigerungsvermerk ist am 06.02.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 144.000 € und liegt damit 183 % über dem Median vergleichbarer Grundstücke in Rheinland-Pfalz (Median 50.900 €). Ausgewertet wurden 53 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.762 € bis 476.040 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 30 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 53 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (144.000 €) als Zuschlagswert.
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