Doppelhaushälfte in Warburg
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Doppelhaushälfte in Warburg, Ortsteil Nörde, 34414 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 18. September 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Warburg, Amtsgericht Warburg, Hauptgebäude, Puhlplatz 1, 34414 Warburg, Etage 1, Sitzungssaal 24. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0052 K 0011/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 16.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 8.000 € (5/10) und 11.200 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 45 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 8.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Versteigerungsobjekt um ein Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte), das vermutlich um 1900 errichtet wurde. Das Gebäude ist zweigeschossig und nicht unterkellert. Der Dachboden ist nicht ausgebaut. Das Gebäude verfügt im Erd- und Obergeschoss insgesamt über eine Wohnfläche von 110 m².
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Versteigerungsobjekt um ein Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte), das vermutlich um 1900 errichtet wurde. Das Gebäude ist zweigeschossig und nicht unterkellert. Der Dachboden ist nicht ausgebaut. Das Gebäude verfügt im Erd- und Obergeschoss insgesamt über eine Wohnfläche von 110 m². Im Erdgeschoss befinden sich ein Wohnzimmer mit einem dahinterliegenden kleinen Zimmer, ein weiteres Zimmer, ein Abstellraum, das Bad sowie die Diele mit der Geschosstreppe. Das Obergeschoss umfasst 2 weitere Zimmer, Küche mit Esszimmer und den Flur. Von der Küche aus besteht ein Ausgang auf das Dach des Anbaus. Das Gebäude weist einen erheblichen Nachholbedarf an Bauunterhaltung auf.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Warburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 16.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 11.200 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 8.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 1.600 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Warburg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2026.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 16.000 € und liegt damit 95 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Nordrhein-Westfalen (Median 301.140 €). Ausgewertet wurden 495 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 24.000 € bis 6.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 100 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (45 €/m²) liegt 81 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (240 €/m², aus 454 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 495 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (16.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 1.040 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 80 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 100 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 1.220 € · ≈ 7.6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Warburg
- Aktenzeichen
- 0052 K 0011/ 2025
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:24
- Bodenrichtwert
- BORIS NW · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
