Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Springe, 31832 (Niedersachsen). Der Versteigerungstermin ist am 31. August 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Springe, Amtsgericht Springe, Zum Oberntor 2, 31832 Springe, Raum: 17. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0003 K 0012/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 53.500 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 26.750 € (5/10) und 37.450 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 225 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 26.750 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Eigentumswohnung (WEG), Bj. 1975, Erdgeschoß, 1 Zimmer, Loggia, Küche, Diele, Bad, Abstellraum, Wohnfläche ca. 46 m², Kellerraum,
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Springe. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Springe. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NI · Stand 2026.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 53.500 € und liegt damit 44 % unter dem Median vergleichbarer Wohnungen in Niedersachsen (Median 95.000 €). Ausgewertet wurden 43 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 10.000 € bis 2.186.400 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 77 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (225 €/m²) liegt 61 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Niedersachsen (140 €/m², aus 39 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 43 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Niedersachsen (Stand 30. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (53.500 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehenGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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