Das Amtsgericht Springe (Niedersachsen) schreibt aktuell 3 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 2 Orte im Gerichtsbezirk und 2 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 53.500 € bis 360.000 € (Median 180.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 31. August 2026 in Springe statt.
Aktuell 3 Versteigerungstermine am Amtsgericht Springe. Der nächste Termin ist am 31. August 2026, der späteste am 26. Oktober 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 23. August 2026 3 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Springe gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 180.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Springe, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 3 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Springe.
Mit Stand 23. August 2026 sind 3 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Springe gelistet, verteilt auf 2 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Springe, Pattensen. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Springe (2 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Springe reichen von 53.500 € bis 360.000 €; der Median liegt bei 180.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Springe findet am 31. August 2026 in Springe statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Niedersachsen beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 180.000 € entspräche das rund 9.000 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Niedersachsen mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Springe spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 23. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Niedersachsen beträgt 5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Springe.