Einfamilienhaus in Hennef
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Hennef, Ortsteil Bierth, 53773 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 17. September 2026 um 13:00 vor dem Amtsgericht Siegburg, Amtsgericht Siegburg, Hauptgebäude, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, Etage 2, Sitzungssaal 234. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0042 K 0036/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 245.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 122.500 € (5/10) und 171.500 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 390 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 122.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Zweigeschossiges, vollunterkellertes Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte mit nicht ausgebautem Dachgeschoss. Baujahr ursprünglich vermutl. vor 1940, Anbau 1967, Modernisierung Fenster ca. 2006, Heizung ca. 2004. Wohnfläche ca. 138 m². Raumaufteilung: KG: Flur, Werkstatt, HWR/HR, Partyraum (ehem. Garage), WC; EG: Flur, Küche, 3 Zimmer, Bad, überdachte Terrasse; OG: Flur, 3 Zimmer, Bad, ehem. Küche; Speicherraum.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Zweigeschossiges, vollunterkellertes Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte mit nicht ausgebautem Dachgeschoss. Baujahr ursprünglich vermutl. vor 1940, Anbau 1967, Modernisierung Fenster ca. 2006, Heizung ca. 2004. Wohnfläche ca. 138 m². Raumaufteilung: KG: Flur, Werkstatt, HWR/HR, Partyraum (ehem. Garage), WC; EG: Flur, Küche, 3 Zimmer, Bad, überdachte Terrasse; OG: Flur, 3 Zimmer, Bad, ehem. Küche; Speicherraum. Instandhaltungs - und Modernisierungsstau.Grundstücksgröße 687 m².Lage: Bierther Weg 29, 53773 Hennef - Bierth
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Siegburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 245.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 171.500 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 122.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 24.500 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Hennef. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 245.000 € und liegt damit 19 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Nordrhein-Westfalen (Median 301.140 €). Ausgewertet wurden 495 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 16.000 € bis 6.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 63 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (390 €/m²) liegt 63 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (240 €/m², aus 454 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 495 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (245.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 15.925 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.225 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.225 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 18.375 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Siegburg
- Aktenzeichen
- 0042 K 0036/ 2025
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:24
- Bodenrichtwert
- BORIS NW · Stand 2022
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
