Einfamilienhaus nebst Anbau als Zweifamilienhaus, unterkellert in Rheine
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus nebst Anbau als Zweifamilienhaus, unterkellert in Rheine, 48429 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 30. September 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Rheine, Amtsgericht Rheine, Hauptgebäude, Salzbergener Str. 29, 48431 Rheine, Etage 1., Sitzungssaal 16. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0012 K 0040/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 300.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 150.000 € (5/10) und 210.000 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 320 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 150.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein massives unterkellertes zweigeschossiges Einfamilienhaus mit ausgebauten Dachgeschoss nebst Anbau als Zweifamilienhaus (Baujahr 1925, Anbau 2003, Dachgeschossausbau 2018, Wohnfläche ca. 194 m²).
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Rheine. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 300.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 210.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 150.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 30.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Rheine. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 300.000 € und entspricht dem Median vergleichbarer Häuser in Nordrhein-Westfalen (Median 301.140 €). Ausgewertet wurden 495 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 16.000 € bis 6.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 50 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (320 €/m²) liegt 33 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (240 €/m², aus 454 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 495 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Nordrhein-Westfalen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 0,99 € ansehenZustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (300.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 19.500 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.500 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.500 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 22.500 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Rheine
- Aktenzeichen
- 0012 K 0040/ 2024
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:25
- Bodenrichtwert
- BORIS NW · Stand 2022
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
