Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Oberhausen
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Oberhausen, Ortsteil Alt-Oberhausen, 46047 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 5. November 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Oberhausen, Amtsgericht Oberhausen, Hauptgebäude, Friedensplatz 1, 46045 Oberhausen, Etage 1., Sitzungssaal 108. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0017 K 0044/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 20.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 10.000 € (5/10) und 14.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 245 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 10.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine ca. 28qm große Wohnung im 1. OG des Hofanbaus. Die Wohnung verfügt über Bad, Küche und einen Wohn-/Schlafraum. Das Gebäude wurde 1906 errichtet, Die Wohnung ist vermietet. Es besteht keine Wohnungsbindung.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Oberhausen. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 20.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 14.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 10.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 2.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Oberhausen. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Wohnungen in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 20.000 € und liegt damit 80 % unter dem Median vergleichbarer Wohnungen in Nordrhein-Westfalen (Median 101.000 €). Ausgewertet wurden 305 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 6.500 € bis 1.354.200 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 90 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (245 €/m²) liegt 2 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (250 €/m², aus 242 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 305 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Nordrhein-Westfalen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 0,99 € ansehenZustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (20.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 1.300 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 100 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 100 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 1.500 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Oberhausen
- Aktenzeichen
- 0017 K 0044/ 2025
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 09:30
- Bodenrichtwert
- BORIS NW · Stand 2022
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
