Reihenendhaus mit Garage in Moers
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Reihenendhaus mit Garage in Moers, Ortsteil Asberg, 47441 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 8. Oktober 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Moers, Amtsgericht Moers, Hauptgebäude, Haagstraße 7, 47441 Moers, Etage 2, Sitzungssaal 225. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0030 K 0005/ 2023. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 395.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 197.500 € (5/10) und 276.500 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 330 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 197.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus / Reihenendhaus mit Garage bebaut.Das 2 ½-geschossige Haus in massivbauweise ist einseitig angebaut und unterkellert. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut, das Gebäude wurde 1980 erbaut und steht seit ca. 2022 leer.Es besteht eine Wohnfläche von ca. 122,6 qm.Lt. Gutachten sind im Kellerbereich partiell Feuchtigkeitsstellen erkennbar.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Moers. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 395.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 276.500 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 197.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 39.500 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Moers. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 395.000 € und liegt damit 32 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Nordrhein-Westfalen (Median 300.000 €). Ausgewertet wurden 495 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 16.000 € bis 6.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 30 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (330 €/m²) liegt 38 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (240 €/m², aus 454 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 495 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Nordrhein-Westfalen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 0,99 € ansehenZustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (395.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 25.675 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.975 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.975 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 29.625 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Moers
- Aktenzeichen
- 0030 K 0005/ 2023
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:26
- Bodenrichtwert
- BORIS NW · Stand 2022
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
