Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte in Mönchengladbach
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte in Mönchengladbach, 41199 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 20. Oktober 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, Hauptgebäude, Brucknerallee 115, 41236 Mönchengladbach-Rheydt, Etage 2, Sitzungssaal 202. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0502 K 0022/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 240.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 120.000 € (5/10) und 168.000 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 310 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 120.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Wertgutachten ist der Grundbesitz bebaut mit zwei Gebäudeteilen. Gebäudeteil A besteht aus einem voll unterkellerten, eingeschossigen Einfamilienhaus mit innenliegender Garage in der Kellergeschossebene, das mit voll ausgebautem Dachgeschoss, als Doppelhaushälfte, in konventioneller Massivbauweise, ca. 1958 errichtet wurde.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Laut Wertgutachten ist der Grundbesitz bebaut mit zwei Gebäudeteilen. Gebäudeteil A besteht aus einem voll unterkellerten, eingeschossigen Einfamilienhaus mit innenliegender Garage in der Kellergeschossebene, das mit voll ausgebautem Dachgeschoss, als Doppelhaushälfte, in konventioneller Massivbauweise, ca. 1958 errichtet wurde. Bauteil B besteht aus einem eingeschossigen, nicht unterkellerten Gebäude, das an der nord-östlichen Grundstücksgrenze vermutlich bereits um 1930 in konventioneller Massivbauweise errichtet wurde. Im Übrigen wird zur näheren Beschreibung auf das im Internet eingestellte und auf der Geschäftsstelle einsehbare Wertgutachten Bezug genommen.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 240.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 168.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 120.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 24.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Mönchengladbach. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 240.000 € und liegt damit 20 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Nordrhein-Westfalen (Median 301.140 €). Ausgewertet wurden 495 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 16.000 € bis 6.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 63 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (310 €/m²) liegt 29 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (240 €/m², aus 454 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 495 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (240.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 15.600 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.200 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.200 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 18.000 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Mönchengladbach-Rheydt
- Aktenzeichen
- 0502 K 0022/ 2025
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:28
- Bodenrichtwert
- BORIS NW · Stand 2022
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
