Sonstiges, ursprünglich als Einfamilien-Wohnhaus errichteten Gebäude bebaut, das 1984 in zwei Wohnungseigentume aufgeteilt wurde. in Runkel
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Sonstiges, ursprünglich als Einfamilien-Wohnhaus errichteten Gebäude bebaut, das 1984 in zwei Wohnungseigentume aufgeteilt wurde. in Runkel, Ortsteil Steeden, 65594 (Hessen). Der Versteigerungstermin ist am 4. September 2026 um 10:30 vor dem Amtsgericht Limburg a. d. Lahn, Amtsgericht Limburg, Walderdorffstr. 12, Saal B 11. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0010 K 0025/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 145.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 72.500 € (5/10) und 101.500 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 90 €/m² (Stand 2024).
Zuschlag ab rund 72.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Das Grundstück Flur 14, Flurstück 320 ist mit einem 1973 ursprünglich als Einfamilien-Wohnhaus errichteten Gebäude bebaut, das 1984 in zwei Wohnungseigentume aufgeteilt wurde. Das in Massivbauweise errichtete Gebäude ist eingeschossig und voll unterkellert. Zum Zeitpunkt der Errichtung bzw. Teilung verfügte das Wohnhaus überein nicht ausgebautes Satteldach.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Das Grundstück Flur 14, Flurstück 320 ist mit einem 1973 ursprünglich als Einfamilien-Wohnhaus errichteten Gebäude bebaut, das 1984 in zwei Wohnungseigentume aufgeteilt wurde. Das in Massivbauweise errichtete Gebäude ist eingeschossig und voll unterkellert. Zum Zeitpunkt der Errichtung bzw. Teilung verfügte das Wohnhaus überein nicht ausgebautes Satteldach. Der nachträgliche Dachausbau sowie die Neudeckung des Daches mit glasierten Tondachziegeln wurden seitens des aktuellen Eigentümers des Wohnungseigentums im Erdgeschoss (It. Teilungsplan rot umrandet) des Gebäudes ausgeführt. Die Fassaden sind verputzt, die Fenster der zu bewertenden Wohnung im Untergeschoss stammen überwiegend noch aus dem Baujahr des Gebäudes und sind als zweischeibenverglaste Holzfenster ausgeführt. Der vom Flur aus zugängliche Kellerraum der Wohnung im Untergeschoss verfügt über ein kleines Kunststoff-Fenster (Baujahr 1 997), das sich in einem Lichtschacht befindet. Auch das Bad verfügt über einen Lichtschacht. Hier besteht das Fenster jedoch aus einem zweischeibenverglasten Holzfenster. Das Wohnhaus beinhaltet zwei Sondereigentume, von denen das Sondereigentum an der Wohnung im Untergeschoss des Gebäudes (im Teilungsplan blau umrandet) das Versteigerungsobjekt ist. Die Wohnung im Untergeschoss wird separat von außen im Bereich der süd-östlichen Fassade erschlossen und verfügt über einen Windfang mit angrenzendem Flur, von dem ein straßenseitiges Wohnzimmer, die Küche, zwei Zimmer sowie hangseitig ein unbeheizter Kellerraum, ein Bad und ein größeres Schlafzimmer (It. Grundriss „Trockenraum") erschlossen werden. Anzumerken ist, dass das Fenster im Trockenraum nicht die Anforderungen an die bauordnungsrechtlich herzustellende Belichtungsfläche (l/8tel der Bodenfläche) erfüllt. Bei der Bewertung wurde der Raum daher nur zur Hälfte angesetzt, so dass sich die Wohnfläche auf rd. 101 m2 beläuft.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Limburg a. d. Lahn. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 145.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 101.500 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 72.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 14.500 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Runkel. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS HE · Stand 2024.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Wohnungen in Hessen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 145.000 € und liegt damit 37 % unter dem Median vergleichbarer Wohnungen in Hessen (Median 230.000 €). Ausgewertet wurden 53 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 29.000 € bis 3.810.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 72 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (90 €/m²) liegt 80 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Hessen (460 €/m², aus 46 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 53 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Hessen (Stand 4. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (145.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6 %)
- 8.700 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 725 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 725 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 10.150 € · ≈ 7 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Limburg a. d. Lahn
- Aktenzeichen
- 0010 K 0025/ 2025
- Letzter Sync
- 3. September 2026 um 17:11
- Bodenrichtwert
- BORIS HE · Stand 2024
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
