Eigentumswohnung in Iserlohn
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung in Iserlohn, 58640 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 4. Dezember 2026 um 09:30 vor dem Amtsgericht Iserlohn, Amtsgericht Iserlohn, Hauptgebäude, Friedrichstr. 108-110, 58636 Iserlohn, Etage I, Sitzungssaal C 208. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0031 K 0018/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 170.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 85.000 € (5/10) und 119.000 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 85.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Wertgutachten handelt es sich um zwei Eigentumswohnungen in einer Mehrfamilienhaus-Wohnanlage mit insgesamt 71 Wohneinheiten in 5 Doppelwohnhäusern mit 16 Garagen. Die beiden Wohnungen befinden sich in der Doppelhaushälfte Refflingser Straße 19 (Massivbau aus Mauerwerk, zweigeschossig, vollunterkellert, ausgebautes Dachgeschoss) im Dachgeschoss. Wohnfläche 56,79 m² zzgl.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Laut Wertgutachten handelt es sich um zwei Eigentumswohnungen in einer Mehrfamilienhaus-Wohnanlage mit insgesamt 71 Wohneinheiten in 5 Doppelwohnhäusern mit 16 Garagen. Die beiden Wohnungen befinden sich in der Doppelhaushälfte Refflingser Straße 19 (Massivbau aus Mauerwerk, zweigeschossig, vollunterkellert, ausgebautes Dachgeschoss) im Dachgeschoss. Wohnfläche 56,79 m² zzgl. 10 m² Keller, sowie 59,55 m² Wohnfläche zzgl 11,24 m² Keller. Erstbezugsfertigkeit: 1966.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Iserlohn. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 170.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 119.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 85.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 17.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Wohnungen in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 170.000 € und liegt damit 70 % über dem Median vergleichbarer Wohnungen in Nordrhein-Westfalen (Median 100.000 €). Ausgewertet wurden 305 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 6.500 € bis 1.354.200 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 30 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 305 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Nordrhein-Westfalen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 0,99 € ansehenZustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (170.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 11.050 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 850 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 850 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 12.750 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Iserlohn
- Aktenzeichen
- 0031 K 0018/ 2025
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:33
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
