Einfamilienhaus in Gera
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Gera, 07551 (Thüringen). Der Versteigerungstermin ist am 29. September 2026 um 09:30 vor dem Amtsgericht Gera, Haus 6, Rudolf-Diener-Straße 2, 07545 Gera / Raum: H6-006 Sitzungssaal EG. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 69.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 34.500 € (5/10) und 48.300 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 55 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 34.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
EFH (Reihenmittelhaus) nebst Anbau, Bauj. ca. 1900/1929, tlw. modernisiert
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Gera. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 69.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 48.300 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 34.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 6.900 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Gera. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS TH · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Thüringen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 69.000 € und liegt damit 9 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Thüringen (Median 75.500 €). Ausgewertet wurden 110 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.500 € bis 1.300.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 55 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (55 €/m²) liegt 83 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Thüringen (30 €/m², aus 96 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 110 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Thüringen (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (69.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 4.485 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 345 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 345 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 5.175 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Gera
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:49
- Bodenrichtwert
- BORIS TH · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
