bebaut mit teilunterkellerter zweigeschossiger Resthofstelle bestehend aus einen zweigeschossigem Einfamilienhaus mit Anbau und Scheune, mit Gewächshaus bebautem Grundstück, 2× unbebautes Grundstück, Wiese, teilweise mit Nadelbäumen bepflanzt, unbebautes Grundstücke, Landwirtschaftsfläche in Bornheim
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: bebaut mit teilunterkellerter zweigeschossiger Resthofstelle bestehend aus einen zweigeschossigem Einfamilienhaus mit Anbau und Scheune, mit Gewächshaus bebautem Grundstück, 2× unbebautes Grundstück, Wiese, teilweise mit Nadelbäumen bepflanzt, unbebautes Grundstücke, Landwirtschaftsfläche in Bornheim, Ortsteil Kardorf-Hemmerich, 53332 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 4. November 2026 um 10:30 vor dem Amtsgericht Bonn, Amtsgericht Bonn, Hauptgebäude, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Etage 1, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau). Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0023 K 0080/ 2023. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 505.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 252.500 € (5/10) und 353.500 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 480 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 252.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Grundstück, bebaut mit teilunterkellerter zweigeschossiger Resthofstelle bestehend aus einen zweigeschossigem Einfamilienhaus mit Anbau und Scheune, ein mit Gewächshaus bebautem Grundstück, ein unbebautes Grundstück, unbebautes Grundstück, Wiese, teilweise mit Nadelbäumen bepflanzt,unbebautes Grundstücke, Landwirtschaftsfläche
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bonn. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 505.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 353.500 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 252.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 50.500 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Bornheim. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Grundstücke in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 505.000 € und liegt damit 78 % über dem Median vergleichbarer Grundstücke in Nordrhein-Westfalen (Median 283.500 €). Ausgewertet wurden 88 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.350 € bis 26.660.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 25 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (480 €/m²) liegt 256 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (135 €/m², aus 83 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 88 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 1. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (505.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 32.825 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 2.525 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 2.525 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 37.875 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Bonn
- Aktenzeichen
- 0023 K 0080/ 2023
- Letzter Sync
- 31. August 2026 um 17:30
- Bodenrichtwert
- BORIS NW · Stand 2022
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
