Einfamilienhaus in Herford
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Herford, 32052 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 1. September 2026 um 11:00 vor dem Amtsgericht Herford, Amtsgericht Herford, Hauptgebäude, Auf der Freiheit 7, 32052 Herford, Etage E, Sitzungssaal 005. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0071 K 0029/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 320.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 160.000 € (5/10) und 224.000 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 190 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 160.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein massiv errichtetes, nicht unterkellertes 1-geschossiges Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Baujahr 2010. Wohnfläche insgesamt ca 133 m². Wärmepumpe. Überdachte Terrasse. Unterhaltungszustand entspricht dem Baujahr. Vereinzelte Schäden (Setzrisse).Keine Kontaktdaten "betreibender Gläubiger" verfügbar.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Herford. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 320.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 224.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 160.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 32.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Herford. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2026.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 320.000 € und liegt damit 6 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Nordrhein-Westfalen (Median 300.570 €). Ausgewertet wurden 496 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 16.000 € bis 6.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 45 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (190 €/m²) liegt 21 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (240 €/m², aus 454 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 496 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 1. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Nordrhein-Westfalen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 0,99 € ansehenZustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (320.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 20.800 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.600 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.600 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 24.000 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Herford
- Aktenzeichen
- 0071 K 0029/ 2025
- Letzter Sync
- 31. August 2026 um 17:23
- Bodenrichtwert
- BORIS NW · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
