Objekt
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Objekt (Thüringen). Der Versteigerungstermin ist am 14. Januar 2027 um 10:00 vor dem Amtsgericht Arnstadt, Längwitzer Straße 26, 99310 Arnstadt / Raum: 111 Sitzungssaal 1. OG. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 102.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 51.000 € (5/10) und 71.400 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 51.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Einfamilienhaus/ Reihenendhaus mit kleinem Anbau, Bj. ca. 1950, Massivgebäude, teilweise Fachwerk mit Satteldach, eingeschossig, teilweise unterkellert, DG nicht ausgebaut, normaler Zustand; Anbau an Rückseite: Bj. ca. 1950, mit Abstellraum an Rückseite, Zugang zum Teilkeller, Massivgebäude mit Flachdach, sanierungsbedürftig; Außenanlage: Einfriedung mit Mauer; leerstehend
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Arnstadt. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 102.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 71.400 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 51.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 10.200 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Alle Termine in Thüringen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (102.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 5.100 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 510 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 510 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 6.120 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Arnstadt
- Letzter Sync
- 9. Oktober 2026 um 09:42
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
