Einfamilienhaus in Lucka
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Lucka, 04613 (Thüringen). Der Versteigerungstermin ist am 30. September 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Altenburg, Nebengebäude, Burgstraße 11, 04600 Altenburg / Raum: NG 105 Sitzungssaal 1. OG. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 106.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 53.000 € (5/10) und 74.200 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 53.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Einfamilienhaus mit Nebengelass, Bj 1976, unterkellert, eingeschossig mit ausgebauten Dachgeschoss, gepflegter Zustand, Bau- und Unterhaltungszustand befriedigend, Gesamteindruck gut
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Altenburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 106.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 74.200 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 53.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 10.600 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Thüringen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 106.000 € und liegt damit 46 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Thüringen (Median 72.700 €). Ausgewertet wurden 110 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.500 € bis 1.300.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 30 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 110 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Thüringen (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Thüringen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (106.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 6.890 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 530 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 530 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 7.950 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Altenburg
- Letzter Sync
- 5. September 2026 um 09:50
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
