Wohn-/Geschäftshaus in Altenburg
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Wohn-/Geschäftshaus in Altenburg, 04600 (Thüringen). Der Versteigerungstermin ist am 2. Dezember 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Altenburg, Nebengebäude, Burgstraße 11, 04600 Altenburg / Raum: NG 105 Sitzungssaal 1. OG. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 25.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 12.500 € (5/10) und 17.500 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 12.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
nicht mehr nutzbar, Gebäudeteile teilweise eingestürzt, Einsturzgefahr, Hofbefestigungen, Wildwuchs von Bäumen
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Altenburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 25.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 17.500 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 12.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 2.500 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Thüringen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 25.000 € und liegt damit 67 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Thüringen (Median 75.500 €). Ausgewertet wurden 110 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.500 € bis 1.300.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 87 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 110 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Thüringen (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (25.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 1.625 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 125 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 125 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 1.875 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Altenburg
- Letzter Sync
- 5. September 2026 um 09:51
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
