Zwangsversteigerungen in Mönchengladbach
Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen in Mönchengladbach und Umgebung. Hier finden Sie 13 Versteigerungstermine der zuständigen Amtsgerichte im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Jeder Eintrag in Mönchengladbach enthält Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.
Marktdaten in Mönchengladbach und Umgebung
Aktuell 13 Versteigerungstermine in Mönchengladbach und Umgebung. Der nächste Termin ist am 2. September 2026, der späteste am 4. November 2026.
- Median-Verkehrswert
- 118.000 €
- Häufigste Objektarten
- Eigentumswohnung (1 bis, Einfamilienhaus, unbebautes Grundstück
- Nächster Termin
- 2. September 2026
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 1. September 2026 13 Zwangsversteigerungs-Termine in Mönchengladbach und Umgebung gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 118.000 €.
Aktuelle Versteigerungstermine in Mönchengladbach
Alle ansehenunbebautes Grundstück, Einfamilienhaus
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Einfamilienhaus
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage)
lediglich Kellergeschoss, Brandruine
Ladenlokal im Teileigentum in einer gemischt genutzten Bebauung
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Zweifamilienhaus, Reihenhaus, Garage
Einfamilienhaus
Reihenhaus, Einfamilienhaus
Garage, Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Einfamilienhaus, nebsst Doppelgarage
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Was kostet eine Zwangsversteigerung in Mönchengladbach?
Der mittlere gerichtliche Verkehrswert in Mönchengladbach liegt bei 226.000 € (Median). Die mittlere Hälfte aller Verfahren liegt zwischen 109.000 € und 292.000 €. Grundlage sind 33 Verfahren mit festgestelltem Verkehrswert aus insgesamt 33 erfassten Terminen, Stand 1. September 2026.
Verkehrswerte nach Objektart
| Objektart | Verfahren | Median |
|---|---|---|
| Häuser | 14 | 239.000 € |
| Wohnungen | 8 | 83.500 € |
| Gewerbeobjekte | 3 | — |
| Grundstücke | 3 | — |
| Mehrfamilienhäuser | 3 | — |
Methodik: Ausgewertet werden die von den Amtsgerichten im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswerte — laufende und bereits abgeschlossene Termine. Der Median ist der mittlere Wert, nicht der Durchschnitt; Ausreißer verzerren ihn nicht. Werte unter 1.000 € bleiben als Bagatell- und Erfassungsartefakte außen vor. Der Verkehrswert ist der gutachterlich festgestellte Marktwert, nicht der erzielte Zuschlagspreis.
