Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Doppelhaus in Untergriesbach (Bayern). Versteigerungstermin: 10. Juli 2026 um 09:30 am Amtsgericht Passau. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 330.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 165.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Doppelhaus mit integrierter Doppelgarage und zwei Außenstellplätzen in Gottsdorf; der Altbau (Haus Süd) ist teilweise unterkellert und verfügt über Erd-, Ober- und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss; der Anbau (Haus Nord) verfügt über ein Hang-Erdgeschoss mit integrierter Doppelgarage und Haustechnikraum, ein Obergeschoss 1 mit Terrasse, ein Obergeschoss 2 …
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Doppelhaus mit integrierter Doppelgarage und zwei Außenstellplätzen in Gottsdorf; der Altbau (Haus Süd) ist teilweise unterkellert und verfügt über Erd-, Ober- und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss; der Anbau (Haus Nord) verfügt über ein Hang-Erdgeschoss mit integrierter Doppelgarage und Haustechnikraum, ein Obergeschoss 1 mit Terrasse, ein Obergeschoss 2 mit Balkon sowie ein nicht ausgebautes Dachgeschoss; das Grundstück ist versorgungstechnisch voll erschlossen; Anschlüsse an das örtliche Kanal- und Wassernetz, an die Elektrizitätsversorgung und dasTelekommunikationsnetz sind vorhanden; Baujahr: - Altbau (Haus Süd): etwa 1900 - Anbau (Haus Nord): etwa 1980 (ehemalige) Nutzung: der Altbau wurde bereits als Flüchtlings-, Vereinsheim und Gaststätte genutzt und wurde 2004 zum Wohnhaus umgenutzt; derzeit ist die Altbauwohnung leerstehend; die Wohnung im Anbau nebst PKW-Außenstellplätzen ist vermietet; Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Doppelhaus mit integrierter Doppelgarage und zwei Außenstellplätzen in Gottsdorf; der Altbau (Haus Süd) ist teilweise unterkellert und verfügt über Erd-, Ober- und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss; der Anbau (Haus Nord) verfügt über ein Hang-Erdgeschoss mit integrierter Doppelgarage und Haustechnikraum, ein Obergeschoss 1 mit Terrasse, ein Obergeschoss 2 mit Balkon sowie ein nicht ausgebautes Dachgeschoss; das Grundstück ist versorgungstechnisch voll erschlossen; Anschlüsse an das örtliche Kanal- und Wassernetz, an die Elektrizitätsversorgung und dasTelekommunikationsnetz sind vorhanden; Baujahr: - Altbau (Haus Süd): etwa 1900 - Anbau (Haus Nord): etwa 1980 (ehemalige) Nutzung: der Altbau wurde bereits als Flüchtlings-, Vereinsheim und Gaststätte genutzt und wurde 2004 zum Wohnhaus umgenutzt; derzeit ist die Altbauwohnung leerstehend; die Wohnung im Anbau nebst PKW-Außenstellplätzen ist vermietet; Anschrift: Alte Dorfstraße 35, 94107 Untergriesbach
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Passau. Wortlaut unverändert übernommen.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (330.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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