Zwangsversteigerung: Garage, Grundstück mit Garagenzeilen in Berlin-Neukölln, Ortsteil Neukölln, 12051 (Berlin). Der Versteigerungstermin ist am 14. September 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Neukölln, Amtsgericht Neukölln, Saal 128. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0070 K 0051/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 1.500.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 750.000 € (5/10) und 1.050.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 1.400 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 750.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Nach den Ermittlungen der Sachverständigen handelt es sich um ein zu Parkzwecken bebautes Grundstück mit einer Größe von 1035 m². Auf dem Grundstück wurden zwei Garagenzeilen in eingeschossiger Bauweise errichtet. Innerhalb der Gebäude sind 38 Garagenstellplätze untergebracht. Die weiteren Einzelheiten können auch dem in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neukölln ausliegenden Gutachten entnommen werden.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Neukölln. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Berlin-Neukölln. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BE · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 1.500.000 € und liegt damit 17 % über dem Median vergleichbarer Grundstücke in Berlin (Median 1.284.000 €). Ausgewertet wurden 8 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 37.000 € bis 10.648.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 50 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 8 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Berlin (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (1.500.000 €) als Zuschlagswert.
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