Einfamilienhaus, unbebautes Grundstück in Schrecksbach
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, unbebautes Grundstück in Schrecksbach, Ortsteil Röllshausen, 34637 (Hessen). Der Versteigerungstermin ist am 28. Oktober 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Schwalmstadt, Amtsgericht Schwalmstadt, Steinkautsweg 2, 34613 Schwalmstadt-Treysa, Raum 108. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0031 K 0006/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 68.500 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 34.250 € (5/10) und 47.950 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 34.250 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Detaillierte Objektbeschreibung: lfd. Nr. 2: unbebautes Grundstück lfd. Nr. 1: Haus Nr. 4 freistehendes Einfamilienhaus (Aufstockung Baujahr ca. 1977, massiv mit 2 Garagen im Kellergeschoss) Haus Nr. 5 Vorderhaus in Fachwerkkonstruktion (Baujahr ca. 1900) und Hinterhaus einfache Massivbauweise (Baujahr ca. 1977).
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Schwalmstadt. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Zustand
- Nicht näher beschrieben
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten extrahiert.
- Verkehrswert
- 68.500 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 47.950 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 34.250 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 6.850 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Grundstücke in Hessen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 68.500 € und liegt damit 10 % unter dem Median vergleichbarer Grundstücke in Hessen (Median 76.000 €). Ausgewertet wurden 54 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.280 € bis 1.634.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 50 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 54 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Hessen (Stand 13. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Was steht im Gutachten?
Das Objekt befindet sich in der Lage Schrecksbach, Röllhausen Hof 4. Es handelt sich um ein Grundstück mit einer Fläche von 1.433 m². Die genaue Wohnfläche und das Baujahr sind nicht angegeben. Die Erschließung und Ausstattung sind nicht detailliert beschrieben. Es sind keine konkreten Sanierungsbedarfe oder Risiken genannt.
Automatisiert aus dem amtlichen Verkehrswertgutachten zusammengefasst, Stand 15. September 2026. Keine Rechts- oder Anlageberatung — maßgeblich ist das Original-Gutachten des Amtsgerichts.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Hessen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (68.500 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6 %)
- 4.110 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 343 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 343 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 4.796 € · ≈ 7 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
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Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Schwalmstadt
- Aktenzeichen
- 0031 K 0006/ 2024
- Letzter Sync
- 12. Oktober 2026 um 17:10
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.