Zwangsversteigerung: Kfz-Stellplatz (Tiefgarage) in Weeze, 47652 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 25. August 2026 um 11:00 vor dem Amtsgericht Geldern, Amtsgericht Geldern, Hauptgebäude, Nordwall 51, 47608 Geldern, Etage 2, Sitzungssaal II. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0009 K 0028/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 13.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 6.500 € (5/10) und 9.100 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 185 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 6.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Laut Wertgutachten handelt es sich um einen 1/32 Miteigentumsanteil an dem mit einer Tiefgarage bebauten Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz Nr. 125. Die Tiefgarage umfasst insgesamt 32 Stellplätze und ist in Massivbauweise (Stahlbetonkonstruktion) errichtet.
Laut Wertgutachten handelt es sich um einen 1/32 Miteigentumsanteil an dem mit einer Tiefgarage bebauten Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz Nr. 125. Die Tiefgarage umfasst insgesamt 32 Stellplätze und ist in Massivbauweise (Stahlbetonkonstruktion) errichtet. Die Ausführung ist bauzeittypisch; die Tiefgarage verfügt über ein elektrisches Rolltor und eine einfache allgemeine technische Ausstattung. Der Stellplatz Nr. 125 ist innerhalb der Anlage eindeutig gekennzeichnet, entlang einer Wandzone angeordnet und über die interne Fahrgasse nutzbar.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Geldern. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Weeze. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2026.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (13.000 €) als Zuschlagswert.
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