Zwangsversteigerung: Mehrfamilienhaus in Neustadt an der Weinstraße, 67433 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 5. November 2026 um 14:00 vor dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße, AG Neustadt, C 2, Sitzungssaal. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0001 K 0029/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 126.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 63.000 € (5/10) und 88.200 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 63.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
- Anschrift. Friedrich-Ebert-Straße 65, 67433 Neustadt - Wohnfläche: ca. 61 qm - vermietet und bewohnt - teilweiser Unterhaltungsstau - Erdgeschoss-Wohnung (Flur, 3 Zimmer, Küche, Bad und Abstellraum);
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 126.000 € und liegt damit 61 % unter dem Median vergleichbarer Mehrfamilienhäuser in Rheinland-Pfalz (Median 322.000 €). Ausgewertet wurden 12 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 80.500 € bis 730.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 83 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 12 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (126.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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