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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
In 57 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
unbebautes Grundstück in Reisensburg (Bayern). Versteigerungstermin: 16. September 2026 um 09:00 am Amtsgericht Neu-Ulm. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 125.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 62.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Schromberg, 00000 Reisensburg
Objektbeschreibung laut Gutachten
1/2 Anteil Abt. I/2a an
Gemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Blatt
Reisensburg
463
Ackerland
Schromberg
1,1610
1424
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Ackerland, Grünland;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Neu-Ulm. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (125.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (3.5 %)
4.375 €
Grundbuchkosten (ca.)
625 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
625 €
Gesamt-Nebenkosten
5.625 € · ≈ 4.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Neu-Ulm
Aktenzeichen
0001 K 0060/ 2024
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:02
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.