Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Wirges
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Wirges, 56422 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 10. November 2026 um 09:30 vor dem Amtsgericht Montabaur, Amtsgericht Montabaur, Saal 106. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0014 K 0018/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 69.800 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 34.900 € (5/10) und 48.860 € (7/10). Wohnfläche rund 75 m². Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 34.900 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
s. Anlage Terminsbestimmung
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Montabaur. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Wohnfläche
- 75 m²
- Zustand
- Das Objekt weist bauliche Mängel auf, insbesondere in Bezug auf die Kellerbereiche, die nicht vollständig abgeteilt sind. Es ist nicht vermietet und verfügt über unterschiedliche Wohnflächen und Sondereigentumsanteile.
- Nutzung
- frei
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten extrahiert.
- Verkehrswert
- 69.800 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 48.860 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 34.900 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 6.980 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Wohnungen in Rheinland-Pfalz
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 69.800 € und liegt damit 41 % unter dem Median vergleichbarer Wohnungen in Rheinland-Pfalz (Median 118.000 €). Ausgewertet wurden 34 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 40.000 € bis 379.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 79 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 34 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 13. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Was steht im Gutachten?
Das Objekt ist ein Mehrfamilien-Wohnhaus mit fünf Sondereigentumswohnungen in Wirges. Der Verkehrswert des gesamten Objekts beträgt 67.800 €. Es handelt sich um ein Wohnungseigentum mit unterschiedlichen Wohnflächen und Sondereigentumsanteilen. Das Objekt ist nicht vermietet und weist bauliche Mängel auf, die eine Sanierung erfordern.
Automatisiert aus dem amtlichen Verkehrswertgutachten zusammengefasst, Stand 15. September 2026. Keine Rechts- oder Anlageberatung — maßgeblich ist das Original-Gutachten des Amtsgerichts.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Rheinland-Pfalz als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (69.800 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 3.490 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 349 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 349 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 4.188 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
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Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Montabaur
- Aktenzeichen
- 0014 K 0018/ 2025
- Letzter Sync
- 12. Oktober 2026 um 17:31
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.