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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
In 59 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Zweifamilienhaus in Mettlach (Saarland). Versteigerungstermin: 18. September 2026 um 10:15 am Amtsgericht Merzig im Saarland. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 45.200 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 22.600 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
(ohne Gewähr): 2 Wohnungseinheiten in einem Zweifamilienhaus; das Objekt befindet sich im Rohbauzustand.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Merzig im Saarland. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (45.200 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
2.938 €
Grundbuchkosten (ca.)
226 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
226 €
Gesamt-Nebenkosten
3.390 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Merzig im Saarland
Aktenzeichen
0011 K 0001/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:32
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.