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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
In 16 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Einfamilienhaus in Püttlingen (Saarland). Versteigerungstermin: 6. August 2026 um 10:00 am Amtsgericht Völklingen im Saarland. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 140.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 70.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Lfd. Nr.
Gemarkung
Flur
Flurstück
Wirtschaftsart und Lage
Größe m²
2
Sellerbach
4
133/8
Gebäude- und Freifläche, Riegelsberger Strasse
370
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Völklingen im Saarland. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (140.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
9.100 €
Grundbuchkosten (ca.)
700 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
700 €
Gesamt-Nebenkosten
10.500 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Völklingen im Saarland
Aktenzeichen
0004 K 0022/ 2023
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 09:32
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.