Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Ludwigshafen, 67059 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 27. Oktober 2026 um 11:30 vor dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Saal VII. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0003 K 0002/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 88.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 44.000 € (5/10) und 61.600 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 44.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohnung im 3. OG (links) eines Mehrfamilienhauses bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Duschbad/WC, Diele, Balkon, Wfl. ca. 51,00 qm, Kellerraum vorhanden, wohl Rohbauzustand, Bj. ca. 1936 - keine Innenbesichtigung erfolgt -;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 88.000 € und liegt damit 37 % unter dem Median vergleichbarer Wohnungen in Rheinland-Pfalz (Median 140.000 €). Ausgewertet wurden 47 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 17.500 € bis 441.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 74 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 47 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (88.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehenGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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