Zwangsversteigerung: Wohnhaus bebaute Grundstück in Neustadt/Wied, Ortsteil Hombach, 53577 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 18. November 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Linz am Rhein, Amtsgericht Linz am Rhein, Am Konvikt 10, 53545 Linz am Rhein, Saal III. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0006 K K 0032/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 129.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 64.500 € (5/10) und 90.300 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 64.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Eingetragen im Grundbuch von Neustadt [Wied] Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt Neustadt [Wied] Flur 30 Nr. 11/6 Gebäude- und Freifläche im Sängerbüsch Ringstraße 24, 53577 Neustadt/Wied -Hombach 790 2550 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Eingetragen im Grundbuch von Neustadt [Wied] Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt Neustadt [Wied] Flur 30 Nr. 11/6 Gebäude- und Freifläche im Sängerbüsch Ringstraße 24, 53577 Neustadt/Wied -Hombach 790 2550 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück bebaut mit einem Wohnhaus (ehemaliges Wochenendhaus); Verkehrswert: 129.000,00 €
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Linz am Rhein. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 129.000 € und liegt damit 153 % über dem Median vergleichbarer Grundstücke in Rheinland-Pfalz (Median 50.900 €). Ausgewertet wurden 53 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.762 € bis 476.040 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 36 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 53 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (129.000 €) als Zuschlagswert.
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