Zwangsversteigerung: Wohnhaus Nr. 2 Mit Wohnungsanbau zu 2, Wohnhausanbau (Galerie), Ferienhaus, Heulager, Offenstall, Lageranbau mit drei Carports (ehem. Wohnhaus Nr. 1) und einem Carport in Sonnschied, 55758 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 16. November 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0011 K 0010/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 303.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 151.500 € (5/10) und 212.100 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 151.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Eingetragen im Grundbuch von Sonnschied lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Sonnschied Flur 6, Flurstück 25/4 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 22, 22 A 1.697 405 BV 1 2 Sonnschied Flur 6, Flurstück 25/6 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 22, 22 A 721 405 BV 2 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Eingetragen im Grundbuch von Sonnschied lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Sonnschied Flur 6, Flurstück 25/4 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 22, 22 A 1.697 405 BV 1 2 Sonnschied Flur 6, Flurstück 25/6 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 22, 22 A 721 405 BV 2 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): mit einem Teilstück Wohnhausanbau (Galerie), einem Heulager, einem Ferienhaus und drei ehemaligen Carports bebautes Grundstück; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): mit einem Wohnhaus Nr. 2, Wohnhausanbau zu 2, einem Offenstall, einer Werkstatt, einem Lageranbau und einem Carport bebautes Grundstück; Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de Der Versteigerungsvermerk ist am 06.09.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 303.000 € und liegt damit 144 % über dem Median vergleichbarer Wohnungen in Rheinland-Pfalz (Median 124.000 €). Ausgewertet wurden 47 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 17.500 € bis 441.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 6 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 47 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 18. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (303.000 €) als Zuschlagswert.
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