Zwangsversteigerung: Landwirtschaftsfläche in Lauterbach, Ortsteil Tännig, 00000 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 24. November 2026 um 13:00 vor dem Amtsgericht Hof, Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012, Berliner Platz 1, 95030 Hof. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 52.500 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 26.250 € (5/10) und 36.750 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 26.250 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Lauterbach Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Lauterbach 1118 Ackerland, Grünland Tännig 2,1225 373 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Lauterbach Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Lauterbach 1118 Ackerland, Grünland Tännig 2,1225 373 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Landwirtschaftsfläche Der Versteigerungsvermerk ist am 12.02.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Hof. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
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