Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus in Saarbrücken
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus in Saarbrücken, 66119 (Saarland). Der Versteigerungstermin ist am 23. Oktober 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Saarbrücken im Saarland, AG Saarbrücken, Bertha-von-Suttner-Straße 3. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0048 K 0012/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 570.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 285.000 € (5/10) und 399.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 285.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Grundstück mit Ein-bis Zweifamilienhaus; zweigeschossig; unterkellert; nicht ausbaufähiges Dachgeschoss; mit Anbau von 2 Garagen (rechts und linksseitig des Wohnhauses); Baujahr ca. 1981 gemäß Bauakte Modernisierungen sind nicht bekannt; die Verkehrswertermittlung Seite 2/2 erfolgte nach dem äußeren Anschein, da das Bewertungsobjekt nicht von innen besichtigt werden konnte (Außenbesichtigung erfolgte …
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Grundstück mit Ein-bis Zweifamilienhaus; zweigeschossig; unterkellert; nicht ausbaufähiges Dachgeschoss; mit Anbau von 2 Garagen (rechts und linksseitig des Wohnhauses); Baujahr ca. 1981 gemäß Bauakte Modernisierungen sind nicht bekannt; die Verkehrswertermittlung Seite 2/2 erfolgte nach dem äußeren Anschein, da das Bewertungsobjekt nicht von innen besichtigt werden konnte (Außenbesichtigung erfolgte von der Straßenseite). Gesamtwohnfläche: 165 m² Grundstücksfläche: Flurstück 199/5: 530 m²; Flurstück 199/11: 113 m² Im Kellergeschoss des Objekts befinden sich diverse Kellerräume, sowie ein Hobbyraum. Im Erdgeschoss befinden sich 4 Zimmer, ein Badezimmer, Flur, Abstellraum und ein Balkon. Im Obergeschoss befinden sich weitere 4 Zimmer, ein Badezimmer, eine Küche, Diele, Flur, Abstellraum und ein Balkon. Bauschäden/Baumängel: fehlender Oberputz/Anstrich der Fassade; Instandsetzungsbedarf im Bereich der Keramikverkleidung
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Saarbrücken im Saarland. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 570.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 399.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 285.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 57.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Saarland
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 570.000 € und liegt damit 164 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Saarland (Median 216.310 €). Ausgewertet wurden 41 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 34.300 € bis 688.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 7 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 41 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Saarland (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (570.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 37.050 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 2.850 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 2.850 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 42.750 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Saarbrücken im Saarland
- Aktenzeichen
- 0048 K 0012/ 2024
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:39
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
