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Grundstück bebaut mit Wohnhaus in Rosenheim

Erfasst am · Daten abgeglichen am · Redaktion Bundesversteigerungsportal
Grundstück bebaut mit Wohnhaus in 83022 Rosenheim — Zwangsversteigerung am Amtsgericht Rosenheim
2 von 10 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — vollständig in den Unterlagen (nach kostenloser Registrierung). Ohne Gewähr.

Grundstück bebaut mit Wohnhaus in Rosenheim

Lage
Eichenweg
83022 Rosenheim
Amtsgericht
Rosenheim
Versteigerungsort: Amtsgericht Rosenheim, Außenstelle Bad Aibling, Hofberg 5, 83043 Bad Aibling
Objektart
Grundstück bebaut mit Wohnhaus
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Grundbuch
Rosenheim, Bl. 20673

Was zeichnet das Objekt aus?

Zwangsversteigerung: Grundstück bebaut mit Wohnhaus in Rosenheim, 83022 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 10. Dezember 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Rosenheim, Amtsgericht Rosenheim, Außenstelle Bad Aibling, Hofberg 5, 83043 Bad Aibling. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 1.500.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 750.000 € (5/10) und 1.050.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.

Zuschlag ab rund 750.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.

Objektlage: Eichenweg, 83022 Rosenheim

Objektbeschreibung laut Gutachten

Grundstück zu 1.778 qm, bebaut mit Wohnhaus (EG,OG; Bj.ca. 2004/05; Wintergarten Bj.ca. 2012), Garage, Carport und Geräteschuppen; Altlastenproblematik

Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Rosenheim. Wortlaut unverändert übernommen.

Was sind die Eckdaten des Objekts?

Wertgrenzen im ersten Termin
Verkehrswert
1.500.000 €
7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
1.050.000 €
5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
750.000 €
Sicherheitsleistung (10 %)
150.000 €

Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.

Termin-Vorlauf
In 62 Tagen

Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

Preis-Einordnung: Grundstücke in Bayern

Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 1.500.000 € und liegt damit 1893 % über dem Median vergleichbarer Grundstücke in Bayern (Median 75.250 €). Ausgewertet wurden 76 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.820 € bis 5.695.800 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 7 % der aktuell vergleichbaren Objekte.

Position in der Verkehrswert-Spanne
1.820 €Median 75.250 €5.695.800 €

Statistische Einordnung, berechnet aus 76 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 9. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.

Objekt-Dossier

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Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.

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Welche Erwerbsnebenkosten fallen an?

Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (1.500.000 €) als Zuschlagswert.

Grunderwerbsteuer (3.5 %)
52.500 €
Grundbuchkosten (ca.)
7.500 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
7.500 €
Gesamt-Nebenkosten
67.500 € · ≈ 4.5 %

Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.

Detaillierter Gebührenrechner

Dokumente

Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Rosenheim
Letzter Sync
9. Oktober 2026 um 09:05
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau

Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.

Wo liegt das Objekt?

Termin in den Kalender

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Letzter Datenabgleich: 9. Oktober 2026 um 09:05
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Welche Zwangsversteigerungen gibt es in der Nähe?

Aktuelle Termine im Umkreis von 10 km um Rosenheim, nach Entfernung (Luftlinie) sortiert.

Fragen zum Verfahren

Häufige Fragen zu dieser Zwangsversteigerung

Antworten aus den Angaben des Gerichts zu diesem Verfahren. Keine Rechtsberatung — verbindlich ist die amtliche Bekanntmachung.

Wann und wo findet die Zwangsversteigerung statt?

Der Versteigerungstermin ist am 10. Dezember 2026 um 09:00, Ort: Amtsgericht Rosenheim, Außenstelle Bad Aibling, Hofberg 5, 83043 Bad Aibling (Amtsgericht Rosenheim). Termine können kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden; verbindlich ist die Bekanntmachung des Gerichts.

Wie hoch ist der Verkehrswert?

Das Gericht hat den Verkehrswert auf 1.500.000 € festgesetzt, auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens. Er ist kein Mindestgebot: Im ersten Termin gelten die 5/10- und 7/10-Grenze (§§ 85a, 74a ZVG).

Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?

Auf Verlangen eines Beteiligten müssen Bieter Sicherheit in Höhe von 10 % des Verkehrswerts leisten (§ 68 ZVG), hier also 150.000 €. Bargeld wird in der Regel nicht angenommen; üblich sind Überweisung an die Gerichtskasse vorab, ein bestätigter Scheck oder eine Bankbürgschaft.

Gibt es ein Verkehrswertgutachten?

Ja. Das Gericht hat ein Gutachten veröffentlicht; es ist über die verlinkte amtliche Bekanntmachung abrufbar. Es ist die wichtigste Informationsquelle, weil ein Besichtigungsrecht nicht besteht.

Wo liegt das Objekt?

Das Objekt liegt in 83022 Rosenheim (Bayern). Die genaue Anschrift steht in der amtlichen Bekanntmachung; die Hausnummer zeigen wir aus Datenschutzgründen nicht an.