Einfamilienhaus in Upgant-Schott
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Upgant-Schott, 26529 (Niedersachsen). Der Versteigerungstermin ist am 3. November 2026 um 11:00 vor dem Amtsgericht Norden, Amtsgericht Norden. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0006 K 0017/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 204.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 102.000 € (5/10) und 142.800 € (7/10). Baujahr laut Gutachten: 2000. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 70 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 102.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Einfamilienhaus mit Garage (BJ 2000)
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Norden. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Baujahr
- 2000
- Zustand
- Das Einfamilienhaus weist zum Bewertungszeitpunkt von außen einen guten baulichen Erhaltungszustand auf.
- Nutzung
- frei
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten extrahiert.
- Verkehrswert
- 204.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 142.800 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 102.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 20.400 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Upgant-Schott. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NI · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Niedersachsen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 204.000 € und liegt damit 17 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Niedersachsen (Median 245.000 €). Ausgewertet wurden 206 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 5.000 € bis 3.162.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 58 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (70 €/m²) liegt 14 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Niedersachsen (81 €/m², aus 196 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 206 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Niedersachsen (Stand 1. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Was steht im Gutachten?
Einfamilienhaus mit Garage in Upgant-Schott, Baujahr 2000, mit gutem baulichen Zustand. Verkehrswert beträgt 204.000 €. Grundstücksfläche 320 m². Ausstattung mit modernen Fenstern und Heizung.
Automatisiert aus dem amtlichen Verkehrswertgutachten zusammengefasst, Stand 15. September 2026. Keine Rechts- oder Anlageberatung — maßgeblich ist das Original-Gutachten des Amtsgerichts.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Niedersachsen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (204.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 10.200 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.020 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.020 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 12.240 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Norden
- Aktenzeichen
- 0006 K 0017/ 2025
- Letzter Sync
- 30. September 2026 um 17:16
- Bodenrichtwert
- BORIS NI · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.