Zwangsversteigerung: Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus in Boitzenburger Land, Ortsteil Boitzenburg, 17268 (Brandenburg). Der Versteigerungstermin ist am 1. September 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Neuruppin, Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0007 K 0155/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 134.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 67.000 € (5/10) und 93.800 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 25 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 67.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück in 17268 Boitzenburger Land OT Boitzenburg, Am Schmiedeberg 2, bebaut mit einer Einfamilienhaus-Doppelhaushälfte mit rückseitigem Verandaanbau nebst Dachterrasse (Bj. um 1920, Wfl. ca. 137 m²) sowie Nebengebäuden
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Neuruppin. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Boitzenburger Land. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 134.000 € und liegt damit 19 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Brandenburg (Median 166.300 €). Ausgewertet wurden 59 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 7.000 € bis 1.530.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 59 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (25 €/m²) liegt 49 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Brandenburg (49 €/m², aus 66 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 59 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Brandenburg (Stand 30. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (134.000 €) als Zuschlagswert.
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