Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Kolkwitz, Ortsteil Glinzig, 03099 (Brandenburg). Der Versteigerungstermin ist am 2. September 2026 um 11:00 vor dem Amtsgericht Cottbus, Amtsgericht Cottbus, Thiemstr. 130, 03048 Cottbus, Erdgeschoss, Saal 022. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0059 K 0001/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 64.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 32.000 € (5/10) und 44.800 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 10 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 32.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Das Grundstück ist mit einem sehr kleinen Einfamilienhaus (ursprünglich als Wochenendhaus, später zum Wohnhaus umgebaut, freistehend, Um- und Ausbau ca. 2009, überwiegend unterkellert, massiv) und mit einem Holzschuppen bebaut.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Cottbus. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Kolkwitz. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 64.000 € und liegt damit 62 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Brandenburg (Median 166.300 €). Ausgewertet wurden 59 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 7.000 € bis 1.530.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 88 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (10 €/m²) liegt 80 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Brandenburg (49 €/m², aus 66 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 59 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Brandenburg (Stand 30. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (64.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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