Denkmalgeschützte, ehemalige Villa und Ruinen mehrerer Nebengebäude in Demmin
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Denkmalgeschützte, ehemalige Villa und Ruinen mehrerer Nebengebäude in Demmin, 17109 (Mecklenburg-Vorpommern). Der Versteigerungstermin ist am 6. November 2026 um 09:30 vor dem Amtsgericht Neubrandenburg, 1, Sitzungssaal, Friedrich-Engels-Ring 17, 17033 Neubrandenburg. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 612 K 36/25. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 19.300 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 9.650 € (5/10) und 13.510 € (7/10). Verfahrensart: Schuldversteigerung.
Zuschlag ab rund 9.650 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Wohnhaus, Wohnfläche ca. 306 m², Grundstücksgröße ca. 4.566 m², Baujahr ca. 1855. Verkehrswert: 19.300 €
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Neubrandenburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 19.300 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 13.510 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 9.650 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 1.930 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Alle Termine in Mecklenburg-Vorpommern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (19.300 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6 %)
- 1.158 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 97 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 100 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 1.355 € · ≈ 7 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 612 K 36/25
- Letzter Sync
- 2. Oktober 2026 um 09:13
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
