Zwangsversteigerung: Grundstück, bebaut mit einem Wohn- und Geschäftshaus (2 Wohnungen, 1 Fabrik) in Idar-Oberstein, 55743 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 31. August 2026 um 11:30 vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0011 K 0043/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 169.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 84.500 € (5/10) und 118.300 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 84.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Eingetragen im Grundbuch von Idar-Oberstein Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Idar-Oberstein Flur 48, Flurstück 228/3 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 501 362 10262 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Eingetragen im Grundbuch von Idar-Oberstein Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Idar-Oberstein Flur 48, Flurstück 228/3 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 501 362 10262 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):Grundstück, bebaut mit einem Wohn- und Geschäftshaus (2 Wohnungen, 1 Fabrik); Der Versteigerungsvermerk ist am 08.12.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 169.000 € und liegt damit 20 % über dem Median vergleichbarer Wohnungen in Rheinland-Pfalz (Median 141.000 €). Ausgewertet wurden 40 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 17.500 € bis 441.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 33 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 40 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 30. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (169.000 €) als Zuschlagswert.
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Kostenlos registrieren & ansehenGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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