Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Frankfurt am Main
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Frankfurt am Main, Ortsteil Bonames, 60347 (Hessen). Der Versteigerungstermin ist am 5. November 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main, Raum: Saal/Gebäude 202 A. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0841 K 0026/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 240.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 120.000 € (5/10) und 168.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 120.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Detaillierte Objektbeschreibung:4-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss bestehend aus einem Flur, einem Wohnzimmer, einem Schlafzimmer, zwei Kinderzimmern, einem Badezimmer und einer Küche sowie einer Loggia. Die Räume sind vom zentralen Flur begehbar. Die Loggia schießt sich an das Wohnzimmer an. Zur Wohnung gehört ein Kellerraum im KG und ein Bodenraum im DG. Wohnfläche ca.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Detaillierte Objektbeschreibung:4-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss bestehend aus einem Flur, einem Wohnzimmer, einem Schlafzimmer, zwei Kinderzimmern, einem Badezimmer und einer Küche sowie einer Loggia. Die Räume sind vom zentralen Flur begehbar. Die Loggia schießt sich an das Wohnzimmer an. Zur Wohnung gehört ein Kellerraum im KG und ein Bodenraum im DG. Wohnfläche ca. 70,96 m²Gläubigerin:WEGGläubiger-Vertreterin:Rechtsanwältin Prof. Dr. Christa Thiel, Tel.: 0611/52 59 29, Az.: TH/GenKontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung:Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen,IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX,1 Woche vor Termin unter Angabe des Kassenzeichens: 143210102014.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 240.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 168.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 120.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 24.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Wohnungen in Hessen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 240.000 € und liegt damit 7 % über dem Median vergleichbarer Wohnungen in Hessen (Median 225.000 €). Ausgewertet wurden 54 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 29.000 € bis 3.810.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 35 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 54 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Hessen (Stand 1. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Hessen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
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Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (240.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6 %)
- 14.400 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.200 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.200 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 16.800 € · ≈ 7 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 0841 K 0026/ 2024
- Letzter Sync
- 1. September 2026 um 09:15
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
