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Nordrhein-Westfalen

Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück, Ackerlandfläche im Außenbereich am Ortsrand von Rosendahl-Osterwick

Aktenzeichen 0008 K 0035/ 2025
Erfasst am · Daten abgeglichen am · Redaktion Bundesversteigerungsportal
Symbolbild: Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück, Ackerlandfläche im Außenbereich am Ortsrand von Rosendahl-Osterwick — Zwangsversteigerung, kein Foto des Objekts
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Veröffentlichte Aufnahmen stehen, soweit vorhanden, im Gutachten.

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück, Ackerlandfläche im Außenbereich am Ortsrand von Rosendahl-Osterwick

Lage
–
Amtsgericht
Coesfeld
Versteigerungsort: Amtsgericht Coesfeld, Hauptgebäude, Friedrich-Ebert-Str. 6, 48653 Coesfeld, Etage 1., Sitzungssaal 104
Objektart
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück, Ackerlandfläche im Außenbereich am Ortsrand von Rosendahl-Osterwick
Aktenzeichen
0008 K 0035/ 2025
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Grundbuch
Osterwick Blatt 1460

Was zeichnet das Objekt aus?

Zwangsversteigerung: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück, Ackerlandfläche im Außenbereich am Ortsrand von Rosendahl-Osterwick (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 6. November 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Coesfeld, Amtsgericht Coesfeld, Hauptgebäude, Friedrich-Ebert-Str. 6, 48653 Coesfeld, Etage 1., Sitzungssaal 104. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0008 K 0035/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 61.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 30.500 € (5/10) und 42.700 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.

Zuschlag ab rund 30.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.

Objektlage: , 00000

Objektbeschreibung laut Gutachten

Laut Wertgutachten handelt es sich um ein unbebautes Grundstück mit landwirtschaftlicher Nutzung (Ackerland) im Außenbereich von Rosendahl-Osterwick mit einer Größe von 6.168 qm.

Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Coesfeld. Wortlaut unverändert übernommen.

Was sind die Eckdaten des Objekts?

Wertgrenzen im ersten Termin
Verkehrswert
61.000 €
7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
42.700 €
5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
30.500 €
Sicherheitsleistung (10 %)
6.100 €

Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.

Termin-Vorlauf
In 34 Tagen

Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

Preis-Einordnung: Grundstücke in Nordrhein-Westfalen

Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 61.000 € und liegt damit 78 % unter dem Median vergleichbarer Grundstücke in Nordrhein-Westfalen (Median 283.000 €). Ausgewertet wurden 87 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.350 € bis 26.660.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 82 % der aktuell vergleichbaren Objekte.

Position in der Verkehrswert-Spanne
1.350 €Median 283.000 €26.660.000 €

Statistische Einordnung, berechnet aus 87 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.

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Welche Erwerbsnebenkosten fallen an?

Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (61.000 €) als Zuschlagswert.

Grunderwerbsteuer (6.5 %)
3.965 €
Grundbuchkosten (ca.)
305 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
305 €
Gesamt-Nebenkosten
4.575 € · ≈ 7.5 %

Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Coesfeld
Aktenzeichen
0008 K 0035/ 2025
Letzter Sync
3. Oktober 2026 um 09:23

Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.

Wo liegt das Objekt?

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Letzter Datenabgleich: 3. Oktober 2026 um 09:23
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Fragen zum Verfahren

Häufige Fragen zu dieser Zwangsversteigerung

Antworten aus den Angaben des Gerichts zu diesem Verfahren. Keine Rechtsberatung — verbindlich ist die amtliche Bekanntmachung.

Wann und wo findet die Zwangsversteigerung statt?

Der Versteigerungstermin ist am 6. November 2026 um 10:00, Ort: Amtsgericht Coesfeld, Hauptgebäude, Friedrich-Ebert-Str. 6, 48653 Coesfeld, Etage 1., Sitzungssaal 104 (Amtsgericht Coesfeld). Termine können kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden; verbindlich ist die Bekanntmachung des Gerichts.

Welches Gericht ist zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?

Zuständig ist das Amtsgericht Coesfeld als Vollstreckungsgericht. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 0008 K 0035/ 2025; unter diesem Zeichen erteilt die Geschäftsstelle Auskunft.

Wie hoch ist der Verkehrswert?

Das Gericht hat den Verkehrswert auf 61.000 € festgesetzt, auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens. Er ist kein Mindestgebot: Im ersten Termin gelten die 5/10- und 7/10-Grenze (§§ 85a, 74a ZVG).

Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?

Auf Verlangen eines Beteiligten müssen Bieter Sicherheit in Höhe von 10 % des Verkehrswerts leisten (§ 68 ZVG), hier also 6.100 €. Bargeld wird in der Regel nicht angenommen; üblich sind Überweisung an die Gerichtskasse vorab, ein bestätigter Scheck oder eine Bankbürgschaft.

Gibt es ein Verkehrswertgutachten?

Ja. Das Gericht hat ein Gutachten veröffentlicht; es ist über die verlinkte amtliche Bekanntmachung abrufbar. Es ist die wichtigste Informationsquelle, weil ein Besichtigungsrecht nicht besteht.