Bundesversteigerungsportal
Rheinland-Pfalz

Wohnhaus und einem Nebengebäude, bebautes Grundstück in Steinborn

Aktenzeichen 0010 K K 0057/ 2025
Erfasst am · Daten abgeglichen am · Redaktion Bundesversteigerungsportal
Symbolbild: Wohnhaus und einem Nebengebäude, bebautes Grundstück in Steinborn — Zwangsversteigerung, kein Foto des Objekts
Symbolbild – kein Foto des Objekts. Veröffentlichte Aufnahmen stehen, soweit vorhanden, im Gutachten.

Wohnhaus und einem Nebengebäude, bebautes Grundstück in Steinborn

Lage
Im Wasserfeld
54655 Steinborn
Amtsgericht
Bitburg
Versteigerungsort: Amtsgericht Bitburg, Saal 128
Objektart
Wohnhaus und einem Nebengebäude, bebautes Grundstück
Aktenzeichen
0010 K K 0057/ 2025
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Grundbuch
Gemarkung

Was zeichnet das Objekt aus?

Zwangsversteigerung: Wohnhaus und einem Nebengebäude, bebautes Grundstück in Steinborn, 54655 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 16. November 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Bitburg, Amtsgericht Bitburg, Saal 128. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0010 K K 0057/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 401.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 200.500 € (5/10) und 280.700 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.

Zuschlag ab rund 200.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.

Objektlage: Im Wasserfeld, 54655 Steinborn

Objektbeschreibung laut Gutachten

Grundbucheintragung:   - Eingetragen im Grundbuch von Steinborn [bei Bitburg] Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Steinborn [bei Bitburg] Flur 5 Nr. 18/1 Erholungsfläche Gebäude- und Freifläche Im Wasserfeld 1 830 579 BV 1   -   Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): ;                         Verkehrswert: 401.000,00 €

Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bitburg. Wortlaut unverändert übernommen.

Was sind die Eckdaten des Objekts?

Wertgrenzen im ersten Termin
Verkehrswert
401.000 €
7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
280.700 €
5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
200.500 €
Sicherheitsleistung (10 %)
40.100 €

Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.

Termin-Vorlauf
In 44 Tagen

Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

Preis-Einordnung: Grundstücke in Rheinland-Pfalz

Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 401.000 € und liegt damit 935 % über dem Median vergleichbarer Grundstücke in Rheinland-Pfalz (Median 38.750 €). Ausgewertet wurden 56 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.062 € bis 585.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 4 % der aktuell vergleichbaren Objekte.

Position in der Verkehrswert-Spanne
1.062 €Median 38.750 €585.000 €

Statistische Einordnung, berechnet aus 56 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.

Übersicht als PDF
Versteigerungskalender Rheinland-Pfalz

Alle Termine in Rheinland-Pfalz als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.

Kalender ab 1,49 € ansehen

Welche Erwerbsnebenkosten fallen an?

Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (401.000 €) als Zuschlagswert.

Grunderwerbsteuer (5 %)
20.050 €
Grundbuchkosten (ca.)
2.005 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
2.005 €
Gesamt-Nebenkosten
24.060 € · ≈ 6 %

Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.

Detaillierter Gebührenrechner

Dokumente

Unterlagen kostenlos einsehen

Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.

Kostenlos registrieren & ansehen
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Bitburg
Aktenzeichen
0010 K K 0057/ 2025
Letzter Sync
2. Oktober 2026 um 17:32
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau

Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.

Wo liegt das Objekt?

Termin in den Kalender

Teilen:WhatsAppE-Mail
Letzter Datenabgleich: 2. Oktober 2026 um 17:32

Welche Zwangsversteigerungen gibt es in der Nähe?

Aktuelle Termine im Umkreis von 10 km um Steinborn, nach Entfernung (Luftlinie) sortiert.

Fragen zum Verfahren

Häufige Fragen zu dieser Zwangsversteigerung

Antworten aus den Angaben des Gerichts zu diesem Verfahren. Keine Rechtsberatung — verbindlich ist die amtliche Bekanntmachung.

Wann und wo findet die Zwangsversteigerung statt?

Der Versteigerungstermin ist am 16. November 2026 um 10:00, Ort: Amtsgericht Bitburg, Saal 128 (Amtsgericht Bitburg). Termine können kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden; verbindlich ist die Bekanntmachung des Gerichts.

Welches Gericht ist zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?

Zuständig ist das Amtsgericht Bitburg als Vollstreckungsgericht. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 0010 K K 0057/ 2025; unter diesem Zeichen erteilt die Geschäftsstelle Auskunft.

Wie hoch ist der Verkehrswert?

Das Gericht hat den Verkehrswert auf 401.000 € festgesetzt, auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens. Er ist kein Mindestgebot: Im ersten Termin gelten die 5/10- und 7/10-Grenze (§§ 85a, 74a ZVG).

Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?

Auf Verlangen eines Beteiligten müssen Bieter Sicherheit in Höhe von 10 % des Verkehrswerts leisten (§ 68 ZVG), hier also 40.100 €. Bargeld wird in der Regel nicht angenommen; üblich sind Überweisung an die Gerichtskasse vorab, ein bestätigter Scheck oder eine Bankbürgschaft.

Gibt es ein Verkehrswertgutachten?

Ein veröffentlichtes Gutachten ist hier nicht verlinkt. Einsicht ist in der Regel bei der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bitburg möglich.

Wo liegt das Objekt?

Das Objekt liegt in 54655 Steinborn (Rheinland-Pfalz). Die genaue Anschrift steht in der amtlichen Bekanntmachung; die Hausnummer zeigen wir aus Datenschutzgründen nicht an.