Mehrfamilienhaus, Garage, Sonstiges in Karlstein
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Mehrfamilienhaus, Garage, Sonstiges in Karlstein, Ortsteil Großwelzheim, 63791 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 24. November 2026 um 13:30 vor dem Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg, Sitzungssaal 62. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0852 K 0078/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 700.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 350.000 € (5/10) und 490.000 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 350.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundstück liegt im Ortskern von Großwelzheim, einem Ortsteil von Karlstein. Es ist bebaut mit einem freistehenden, zweigeschossigen Dreifamilienwohnhaus, unterkellert, mit ausgebautem Dachgeschoss und einem angebauten Schuppen mit Geräteraum und Waschküche und zwei Garagen.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundstück liegt im Ortskern von Großwelzheim, einem Ortsteil von Karlstein. Es ist bebaut mit einem freistehenden, zweigeschossigen Dreifamilienwohnhaus, unterkellert, mit ausgebautem Dachgeschoss und einem angebauten Schuppen mit Geräteraum und Waschküche und zwei Garagen. Ursprungsbaujahr vermutlich 1898, Umbau 1958, Anbau 1972 und Aufstockung 1985; Wohnfläche insgesamt rd. 322 qm (im EG rd. 107 qm, im OG rd. 124 qm und im DG rd. 90 qm).
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Aschaffenburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 700.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 490.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 350.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 70.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Mehrfamilienhäuser in Bayern
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 700.000 € und liegt damit 28 % über dem Median vergleichbarer Mehrfamilienhäuser in Bayern (Median 547.600 €). Ausgewertet wurden 14 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 285.000 € bis 1.870.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 36 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 14 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 9. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Adresse, Wertgrenzen, Nebenkosten — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (700.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 24.500 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 3.500 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 3.500 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 31.500 € · ≈ 4.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 0852 K 0078/ 2024
- Letzter Sync
- 8. Oktober 2026 um 17:04
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
