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Zwangsversteigerungen im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab (Bayern). 3 Versteigerungstermine an einem Amtsgericht, jeweils mit Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.

Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab?

Wie sind die Marktdaten im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab?

Aktuell 3 Versteigerungstermine im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab. Der nächste Termin ist am 24. November 2026, der späteste am 8. Dezember 2026.

Median-Verkehrswert
245.000 €
Spanne 242.000 € – 280.000 €
Häufigste Objektarten
Wohnhaus, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus
1 × Wohnhaus
Nächster Termin
24. November 2026
In 42 Tagen

Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 13. Oktober 2026 3 Zwangsversteigerungs-Termine im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 245.000 €.

Welche Amtsgerichte versteigern im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab?

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt — innerhalb eines Kreises können das mehrere Gerichte sein.

In welchen Orten im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab wird versteigert?

Kreiszuordnung über Postleitzahl und Ort der Bekanntmachung. Grundlage: OpenPLZ API (Daten © OpenStreetMap-Mitwirkende, Statistisches Bundesamt), Lizenz ODbL 1.0. Objekte ohne eindeutige Postleitzahl fehlen in dieser Übersicht.

Einordnung

Begriffe und Schreibweisen

Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.

Für Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab sind auch die Schreibweisen Kreis Neustadt a.d.Waldnaab, Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab gebräuchlich. Wer nach „Zwangsversteigerung Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab“, „Zwangsversteigerungen Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab“, „Versteigerungstermine Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab“, „Immobilien Versteigerung Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab“ sucht, meint dieselben Termine wie auf dieser Seite.

Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Bayern). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.

Woher stammen diese Angaben?

Die Termine und Verkehrswerte im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .

„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“

§ 85a Abs. 1 ZVG · amtlicher Wortlaut
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