Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Bergneustadt. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zweifamilienhaus in Bergneustadt (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 17. August 2026 um 11:00 am Amtsgericht Gummersbach. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 521.600 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 165 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 260.800 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Laut Gutachten handelt es sich um ein mit einem Doppelhaus bebautes Grundstück in Bergneustadt, Jahnstraße 9 + 9a aus dem Baujahr 2020 und 2022. Das Objekt 9 ist eigengenutzt. Das Objekt 9a ist vermietet. Die Wohnfläche beträgt rund 102 m² je Haus. Die Haushälften sind in Fertigbauweise errichtet, baugleich und von außen insgesamt verputzt mit Wärme-Dämm-Verbundsystem.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Gummersbach. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (521.600 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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