Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
unbebautes Grundstück sowie Wohnungen in Mehrfamilienhaus in Arnstein (Bayern). Versteigerungstermin: 22. Juli 2026 um 09:00 am Amtsgericht Würzburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 535.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 267.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Unbebautes Grundstück, für das Grundstück existiert ein gültiger Bebauungsplan, rechteckige Form, erhebliches Gefälle von Nord nach Süd, das Grundstückes ist vollständig mit Bäumen und dichtem Bewuchs bestanden, ein Begehen des Grundstücks war aufgrund des dichten Bewuchses nicht möglich, das Grundstück wird augenscheinlich nicht genutzt; Lfd. Nr.
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Unbebautes Grundstück, für das Grundstück existiert ein gültiger Bebauungsplan, rechteckige Form, erhebliches Gefälle von Nord nach Süd, das Grundstückes ist vollständig mit Bäumen und dichtem Bewuchs bestanden, ein Begehen des Grundstücks war aufgrund des dichten Bewuchses nicht möglich, das Grundstück wird augenscheinlich nicht genutzt; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, Baujahr nicht bekannt, geschätzt auf 1988, augenscheinlich nicht bewohnt, der Instandhaltungszustand des Wohnhauses macht, dem äußeren Anschein nach, einen unterdurchschnittlichen Eindruck, die Außenanlagen machen den Eindruck einer erheblich vernachlässigten Bewirtschaftung und Instandhaltung, ein Energieausweis wurde nicht vorgelegt, Wohnfläche ca. 122 m²; Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, Baujahr nicht bekannt, geschätzt auf 1988, augenscheinlich nicht bewohnt, der Instandhaltungszustand des Wohnhauses macht, dem äußeren Anschein nach, einen unterdurchschnittlichen Eindruck, die Außenanlagen machen den Eindruck einer erheblich vernachlässigten Bewirtschaftung und Instandhaltung, ein Energieausweis wurde nicht vorgelegt, Wohnfläche Wohnung Erdgeschoss 146 m²; Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, Baujahr nicht bekannt, geschätzt auf 1988, augenscheinlich nicht bewohnt, der Instandhaltungszustand des Wohnhauses macht, dem äußeren Anschein nach, einen unterdurchschnittlichen Eindruck, die Außenanlagen machen den Eindruck einer erheblich vernachlässigten Bewirtschaftung und Instandhaltung, ein Energieausweis wurde nicht vorgelegt, Wohnung Dachgeschoss 69 m²;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Würzburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (535.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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